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Gebühren

Gebühren­ordnung für Tierärzte (GOT)

Die Preisgestaltung der Untersuchungs- und Behandlungskosten richtet sich nach der seit dem 22.November 2022 gültigen Gebühren­ordnung für Tierärzte (PDF, 625 KB).

Sofern Sie das wünschen, infor­mieren wir Sie gerne vor Beginn der Behandlung über die zu erwar­tenden Kosten. Wir weisen aller­dings darauf hin, dass dies im Einzel­fall nur eine Kosten­schätzung sein kann, da im Vorfeld nicht zwingend alle Tätig­keiten voraus­gesehen werden können. Letzt­lich werden wir Sie natür­lich über entstehende Mehr­kosten nach Möglich­keit im Vorfeld informieren.

Weitere Infor­mation zu Gebühren erhalten Sie in den FAQ des Bundes­verbandes Prakti­zierender Tierärzte e. V.

Zahlungs­modalitäten

Unsere Tätigkeit und v. a. die Herausgabe von Medikamenten werden direkt nach der Behandlung abgerechnet. Sie haben die Möglichkeit, in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Mögliche finanzielle Engpässe müssen immer vor der Untersuchung/Behandlung dem Tierarzt angezeigt werden.

Gebühren im Notdienst

Für die Behandlung Ihres Tieres außer­halb unserer regulären Sprech­zeiten erheben wir einen nach der GOT erhöhten Gebühren­satz.